Der NABU hatte im ersten Wasserrechtsverfahren zur beabsichtigten Grundwasser-entnahme vor dem Bundes-verwaltungsgericht gesiegt. Jetzt wurde erneut der Antrag erörtert. Der NABU sieht die Verträglichkeit weiter sehr kritisch.
Der NABU hatte im ersten Wasserrechtsverfahren zur beabsichtigten Grundwasser-entnahme vor dem Bundes-verwaltungsgericht gesiegt. Jetzt wurde erneut der Antrag erörtert. Der NABU sieht die Verträglichkeit weiter sehr kritisch.